Hca Mitarbeiter Aktienoptionen


FAQs ndash Angestellter Aktie Kaufpläne Q. Was ist ein qualifizierter Abschnitt 423 Plan A. Ein qualifizierter 423 Mitarbeiterbeteiligungsplan ermöglicht es den Mitarbeitern im US-Steuerrecht, Aktien zu einem Abschlag vom Marktwert zu erwerben, ohne Steuern, die zum Zeitpunkt der Ermäßigung geschuldet wurden Des Kaufs In einigen Fällen ist eine Haltedauer für den gekauften Bestand erforderlich, um eine günstige langfristige Kapitalertragsteuer auf einen Teil Ihrer Gewinne zu erhalten, wenn die Aktien verkauft werden. Q. Was ist ein nicht qualifizierter ESPP Ein nicht qualifizierter Mitarbeiter-Aktienkaufplan funktioniert in der Regel wie und ist wie ein qualifizierter 423-Plan strukturiert, aber ohne die bevorzugte steuerliche Behandlung für Mitarbeiter. Q. Wer ist berechtigt, an dem Plan teilzunehmen A. In der Regel sind alle Mitarbeiter teilnahmeberechtigt, jedoch je nach Planregeln kann jedes Unternehmen eindeutige Voraussetzungen erfüllen. Die Mitarbeiter sollten ihre Planunterlagen sorgfältig lesen. Darüber hinaus kann ein Plan nicht einem Zuschuss gewähren, der mehr als 5 oder mehr der Stimmrechte oder den Wert aller Klassen von Aktien des Arbeitgebers oder seiner Mutter und Tochtergesellschaften besitzt. F. Wie melde ich mich bei einem Mitarbeiter-Aktienkaufplan an. Sie können sich über den Treue - oder Netto-Nutzenplan in den Plan online anmelden, indem Sie auf den Link "Weiterleiten" neben Ihrem Firmenplannamen klicken. Sie können sich auch während des anwendbaren Anmeldezeitraums des Unternehmens registrieren. Der Anmeldungszeitraum beträgt in der Regel zwei bis vier Wochen vor dem Angebotszeitraum. Einige Pläne verweigern die Teilnehmer von der Einschreibung nach dem Einschreibungszeitraum und diese Teilnehmer müssen warten, bis die folgende Angebotsfrist an dem Plan teilnehmen muss. Überprüfen Sie Ihre Plandokumente, um die Einschreibungsrichtlinien zu bestätigen. F. Wie verwende ich das Fidelity-Konto A. Denken Sie an Ihr Fidelity-Konto als alles in einem Brokerage-Konto mit Cash-Management-Dienstleistungen, Planungs - und Beratungsinstrumente, Online-Handel und eine breite Palette von Investitionen wie Aktien, Anleihen und Investmentfonds. Verwenden Sie Ihr Fidelity Account als Gateway zu Investitionsprodukten und Dienstleistungen, die Ihren Bedürfnissen gerecht werden können. Mehr erfahren. Q. Was ist eine Angebotsfrist A. Eine Angebotsfrist ist die Zeit, in der Lohnabrechnungen gesammelt werden. Anteile werden typischerweise im Rahmen des Planes am Ende dieses Angebotszeitraums erworben und Aktien werden in den Mitarbeitern Fidelity Account hinterlegt. Q. Wie viel kann ich zu meinem ESPP A beitragen. Der Betrag, den Sie beitragen können, hängt von Ihrem Plan ab und kann auch den regulatorischen Dollarklimiten unter dem Abschnitt 423 des Steuerkennzeichens unterliegen. Unter den meisten Plänen können Sie wählen, dass maximal 15 und ein Minimum von 1 Ihrer Entschädigung zurückgezahlt werden jede Bezahlung Zeitraum (Ihr Unternehmen wird die zulässige Reichweite in den Plan Dokumente). Nach föderalen Steuerregeln, in einem qualifizierten Abschnitt 423 Plan, in keinem Fall können Sie kaufen mehr als 25.000 Aktien in jedem Kalenderjahr. F. Wie oft kann ich meine Abrechnungsabzüge ändern. • In den Plandokumenten sind Richtlinien zur Anzahl der Änderungen der Abrechnungsabzüge enthalten. In der Regel können Pläne nur erlauben Sie zu erhöhen oder verringern Sie Ihre Abrechnung Prozentsatz Prozentsatz oder Dollar Betrag. Ein Plan darf nur eine maximale Anzahl von Änderungen pro Angebotszeitraum zulassen. Ein Plan kann auch Teilnehmer aus der Angebotsfrist aussetzen, wenn sie ihren Prozentsatz auf Null reduzieren. Q. Wie funktioniert ein Abzug in einem ESPP A. Mit den meisten Mitarbeiteraktienplänen können die Mitarbeiter jederzeit vor dem Kauf vom Plan zurücktreten. Abhebungen erfolgen auf Treue oder durch einen Vertreter. Allerdings sollten die Mitarbeiter Plandokumente überprüfen, um Regeln für Abhebungen festzulegen. Q. Wenn erlaubt, wie kann ich meinen Abrechnungsabzug ändern A. Nach der Anmeldung an deinem Konto wähle ldquoView oder Änderungsgeldabrechnung Deductionsrdquo aus der linken Seite des Inhalts. Geben Sie Ihre Abrechnungsänderung innerhalb der ldquoNew Payroll Deductionrdquo an und klicken Sie auf Vorschau Abrechnungsabzüge. Q. Wann darf ich meine Aktie in einem ESPP A verkaufen. Die Angestellten können in der Regel Aktien, die über den Mitarbeiterbeteiligungsplan gekauft wurden, jederzeit verkaufen. Wenn jedoch die Aktien nach einem Plan des Plans 423 erworben wurden, werden die steuerlichen Konsequenzen unterschiedlich sein, je nachdem wie lange Sie die Aktien gehalten haben. Um eine günstige steuerliche Behandlung zu erhalten, müssen Sie die im Rahmen eines Abschnittes 423 gekauften Aktien mindestens ein Jahr nach dem Kaufdatum und zwei Jahre nach dem Stichtag halten. F. Wie bin ich in meinem ESPP A besteuert. Mit qualifizierten § 423 Mitarbeiter-Aktienkaufplänen werden Sie nicht zum Zeitpunkt der Aktienbeteiligung besteuert, nur wenn Sie verkaufen. Je nachdem, ob die Aktien für die erforderliche Haltedauer gehalten wurden, kann ein Teil Ihres Gewinns als Veräußerungsgewinne oder als ordentliches Einkommen besteuert werden. Bei nichtqualifizierten Mitarbeiterbeteiligungsplänen wird der Unterschied zwischen dem Marktwert der Aktie und dem Betrag, den Sie bezahlt haben, wie der Spread in einer nicht qualifizierten Aktienoption behandelt und besteuert, da das ordentliche Einkommen und die Steuer auf den Kauf geschuldet wird. Q. Wird das Unternehmen Steuern auf den Verkauf von Aktien, die unter dem Mitarbeiter-Aktienkaufplan gekauft wurden, einbehalten. Die meisten Arbeitgeber veräußern keine Steuern auf Einkäufe in einem qualifizierten Abschnitt 423 Plan. Allerdings ist der gewöhnliche Einkommen, der auf einer disqualifizierenden Disposition anerkannt wird, eine steuerpflichtige Entschädigung, die Ihr Arbeitgeber über das Formular W-2 berichten sollte. Bei einem Kauf in einem nicht qualifizierten Mitarbeiter Aktienkauf Plan, wird Ihr Arbeitgeber verpflichtet, auf den steuerpflichtigen Teil des Kaufs zurückzuhalten. HCA Holdings Inc (HCA) Analysten Favoriten mit starken Rückkauf Aktivität: HCA Holdings Ränge als Top Pick Eine Studie Der Analystenempfehlungen bei den großen Brokerage zeigt, dass HCA Holdings Inc der 33 Broker Analyst unter diesen Aktien ist, die von The Online Investor für eine starke Aktienrückkaufaktivität gezeigt werden. Um diese Liste zu machen, muss eine Aktie mindestens 5 ihrer ausstehenden Aktien über den nachlaufenden zwölfmonatigen Zeitraum zurückgekauft haben. Mar 6, 2017 2:40 PM EST Facebook, Coach, HCA und Adobe sind bereit, diesen Monat zu schlagen Diese Aktien zeigen kurzfristige Verstärkungskatalysatoren und längerfristiges Wachstumspotenzial. Heres, wie man sie tauscht Mar 6, 2017 7:30 AM EST Cramer: Top 10 Bull Märkte Right Bull Markt Nummer eins, vielleicht aller Zeiten: die Finanzen. 6. März 2017 6:50 AM ESTInvestor Relations Option Übung und Verkauf von Jack Bovender HCA (NYSE: HCA) gab heute bekannt, dass Jack O. Bovender, Jr. Chairman und CEO, 500.000 Aktien der HCA Stammaktien durch die Ausübung von Mitarbeiter Aktienoptionen gekauft Die ihm im Jahr 1997 zum damaligen Marktpreis von 26,80 je Aktie gewährt wurde und anschließend diese Aktien an offenen Markttransaktionen am 2. Februar 2005 zu einem Durchschnittspreis von 44,70 je Aktie verkaufte. Herr Bovender schätzt, dass sein Nachsteuer-Nettoerlös infolge dieser Optionsausübung und nachfolgenden Verkäufe etwa 5,8 Millionen betragen wird. Herr Bovender hat der Gesellschaft mitgeteilt, dass er diese Maßnahmen für Nachlassplanung verfolgt. Die ausgeübten Optionen wurden im Jahr 2007 auf ihrem 10-jährigen Jubiläum abgelaufen. Nach Abschluss dieser Transaktion verfügt Herr Bovender weiterhin über 2,1 Mio. HCA-Aktien, einschließlich Mitarbeiteraktienoptionen und beschränkte Aktien. Dies ist die erste Ausübung von Optionen oder Verkauf von HCA-Aktien von Herrn Bovender seit seiner Rückkehr an die Gesellschaft im Jahr 1997. Safe Harbor Statement im Rahmen des Private Securities Litigation Reform Act von 1995: Aussagen in dieser Pressemitteilung über HCAs Geschäft, die nicht historisch sind Tatsachen sind zukunftsgerichtete Aussagen, die Risiken und Unwägbarkeiten beinhalten. Für eine Diskussion über solche Risiken und Unwägbarkeiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse von den in den zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen abweichen, sehen Sie die Risikofaktoren im Geschäftsbericht des Unternehmens oder Formular 10-K für das zuletzt abgeschlossene Geschäftsjahr. Investoren, Mark Kimbrough, 1-615-344-2688 oder Medien, Jeff Prescott, 1-615-344-5708 beide HCA 3717 2:15 pm - 2:45 pm EST 22317 9:00 - 9:25 am EST 13117 9:00 - 10:00 Uhr CST Präsentationen 3717 14:15 - 14:45 Uhr EST 1917 10:00 - 10:25 Uhr CST 91416 10:30 - 11:00 Uhr EDT Investor Resources Blättern Sie zu Zum Seitenanfang HCA Holdings, Inc. Ein Park Plaza Nashville, TN 37203 Hauptnavigation Nützliche Links Folgen Sie uns auf Facebook Folgen Sie uns auf LinkedIn Folgen Sie uns auf Twitter Folgen Sie uns auf YouTube Folgen Sie unserem RSS Feed HCA Holdings, Inc. One Park Plaza Nashville , TN 37203 Folgen Sie uns auf Facebook Folgen Sie uns auf LinkedIn Folgen Sie uns auf Twitter Folgen Sie uns auf YouTube Folgen Sie unserem RSS-Feed Copyright 1995-2016, HCA Management Services, LP Die Begriffe HCA oder die Firma, wie sie auf dieser Website verwendet werden, beziehen sich auf HCA Holdings, Inc Und seinen verbundenen Unternehmen, sofern nicht anders angegeben oder durch den Kontext angegeben. Der Begriff Einrichtungen bezieht sich auf Unternehmen, die im Besitz von Tochtergesellschaften oder Tochtergesellschaften von HCA Holdings, Inc. sind. Verweise auf HCA-Mitarbeiter oder an unsere Mitarbeiter beziehen sich auf Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen der HCA Holdings, Inc. Hca Holdings, Inc. Employee Stock Purchase Plan Artikel I Einleitung HCA HOLDINGS, INC. 1.1 ESTABLISHMENT OF PLAN. HCA Holdings, Inc., eine Delaware Corporation (die 147Company148), übernimmt für ihre berechtigten Mitarbeiter den folgenden nicht qualifizierten Mitarbeiterbeteiligungsplan. Dieser Plan ist bekannt als der HCA Holdings, Inc. Employee Stock Purchase Plan. 1.2 ZWECK. Der Zweck dieses Plans besteht darin, den berechtigten Mitarbeitern der Gesellschaft und bestimmten Tochtergesellschaften der Gesellschaft die Möglichkeit zu geben, Aktionäre der Gesellschaft zu werden. Es wird angenommen, dass die Beteiligung der Arbeitnehmer an dem Besitz des Unternehmens dazu beitragen wird, die Einheit des Zwecks zu erreichen, die dem anhaltenden Wachstum der Gesellschaft und dem beiderseitigen Nutzen ihrer Aktionäre und den Mitarbeitern der Gesellschaft und bestimmten Tochtergesellschaften der Gesellschaft förderlich ist. Die Teilnahme am Plan ist ganz freiwillig, und weder die Gesellschaft noch eine ihrer Tochtergesellschaften gibt ihren Mitarbeitern Empfehlungen, ob sie am Plan teilnehmen sollen. 1.3 NICHT-QUALIFIKATION. Der Plan ist nicht beabsichtigt, ein Arbeitnehmer-Vorsorgeplan im Rahmen des Arbeitnehmer-Renten-Einkommens-Sicherheitsgesetzes von 1974 in der geänderten Fassung zu sein, noch als 147 Arbeitnehmer-Aktienkaufplan 148 gemäß §160423 des Kodex zu qualifizieren. 1.4 KONFORMITÄT MIT WERTPAPIEREN RECHTSVORSCHRIFTEN. Der Planverwalter hat die Befugnis, jede Gewährung einer Option zu erwerben, um Aktien an berechtigte Mitarbeiter im Rahmen des Plans zu erwerben, und zwar unter den Bedingungen, die er für notwendig oder angemessen hält, um die dann bestehenden Anforderungen des Securities Act von 1933 in der geänderten Fassung zu erfüllen Und das Securities Exchange Act von 1934 in der geänderten Fassung, einschließlich Regel 16b-3 (oder einer ähnlichen Regel), die von der Securities and Exchange Commission hiermit verkündet wurde. Wie hierin verwendet, haben die folgenden Wörter und Ausdrücke die nachstehend angegebenen Bedeutungen: 2.1 VORSTAND DER DIREKTOREN. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft. 2.2 ÄNDERUNG IN DER KONTROLLE. Jede der folgenden Ereignisse: (a) die Veräußerung oder Veräußerung eines oder einer Reihe von damit zusammenhängenden Geschäften aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte der Gesellschaft an eine Person oder Gruppe (b) jede Person oder Gruppe wird der Vorteil Eigentümer (Wie in der Regel 13d-3 nach dem Börsengesetz (oder einer Nachfolgeregelung) definiert ist (mit der Ausnahme, dass eine Person als berechtigte Eigentumsrechte gilt148 aller Aktien, die eine solche Person berechtigt hat, zu erwerben, ob dieses Recht Ist unmittelbar oder nur nach Ablauf der Frist ausübbar)) direkt oder indirekt mehr als 50 der Stimmrechte der Stimmrechtsanteile der Gesellschaft (oder eines Unternehmens, das die Gesellschaft kontrolliert), auch im Wege der Fusion, Konsolidierung , Ausschreibung oder Umtausch oder anderweitig (c) eine Reorganisation, eine Rekapitalisierung, eine Fusion oder eine Konsolidierung (eine Transaktion 148), an der die Gesellschaft beteiligt ist, es sei denn, dass Wertpapiere, die mehr als 50 der kombinierten Stimmrechte der dann ausstehenden stimmberechtigten Wertpapiere ausmachen, Die Wahl der Direktoren der Gesellschaft oder der Körperschaft, die sich aus einer solchen Körperschaftsabwicklung (oder der Muttergesellschaft dieser Gesellschaft) ergibt, ist nach dieser Transaktion im Besitz einer solchen Transaktion durch die Person oder Personen, die die unwesentlichen Eigentümer der ausstehenden stimmberechtigten Wertpapiere waren, Die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft unmittelbar vor einer solchen Geschäftstransaktion im Wesentlichen in gleichem Maße wie ihr Eigentum unmittelbar vor einer solchen Geschäftstransaktion oder (d) während eines Zeitraums von zwölf Monaten, Personen, die zu Beginn dieser Periode den Vorstand von Die Direktoren (zusammen mit den neuen Direktoren, deren Wahl durch einen solchen Verwaltungsrat oder deren Nominierung für die Wahl durch die Aktionäre der Gesellschaft durch eine Abstimmung der Mehrheit der Direktoren der Gesellschaft genehmigt wurde, dann noch im Amt, die entweder Regisseure waren Der Beginn dieser Periode oder deren Wahl oder Nominierung für die Wahl zuvor so genehmigt wurde) aus irgendeinem Grund aufhören, eine Mehrheit des Verwaltungsrates dann im Amt zu bilden. 2.3 SCHLIESSEN DES MARKTPREISES Der Schlusskurs der Aktie, wie im konsolidierten Handel der New York Stock Exchange notiert, notierte Wertpapiere, sofern eine wesentliche Änderung des gegenwärtigen Systems der Meldung der Verkaufspreise dieser Aktien vorliegt oder wenn diese nicht mehr notiert werden sollten An der New Yorker Börse wird der Marktwert der Aktie zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer solchen Methode bestimmt, die vom Planverwalter festgelegt wird. 2.4 CODE Der Internal Revenue Code von 1986, in der jeweils gültigen Fassung. 2.5 BEMERKUNGSDATUM Der erste Tag jeder Optionsperiode. 2.6 BEITRAGSKONTO. Das Konto, das im Auftrag eines Teilnehmers gegründet wurde, dem die Höhe des Beitrags des Teilnehmers gemäß Artikel V zuzurechnen ist. 2.7 WIRKSAMER DATUM. April 2001, 2014. 2.8 ZULÄSSIGE MITARBEITER. Jeder Arbeitnehmer, der von einem Arbeitgeber beschäftigt ist und auf den Büchern und Aufzeichnungen des Arbeitnehmers als Arbeitnehmer benannt ist, vorausgesetzt, dass der Begriff 147Erfähige Arbeitnehmer148 nicht enthalten darf: a) eine Person, die von einem Arbeitgeber für weniger als zwei beschäftigt ist (2 ) 160 aufeinanderfolgende Monate (b) eine Person, die unter einen Tarifvertrag fällt, es sei denn, diese Vereinbarung sieht ausdrücklich eine Teilnahme vor, c) eine Person, die eine Vereinbarung mit einem Arbeitgeber geschlossen hat, die diese Person von der Teilnahme an Leistungen an Arbeitnehmer eines Arbeitgebers ausschließt (D) eine Person, die von einem Arbeitgeber nicht als Arbeitnehmer eingestuft wird, auch wenn diese Person rückwirkend als Arbeitnehmer von einem Dritten oder einem Arbeitgeber oder (e) einer Person, deren Beteiligung nach Gesellschaftsrichtlinien ausgeschlossen ist, Richtlinien oder anwendbare Gesetze, Vorschriften oder Vorschriften, die vom Planverwalter von Zeit zu Zeit festgelegt werden. 2.9 ARBEITGEBER Die Gesellschaft und jede Einrichtung (i) 160, die eine Tochtergesellschaft der Gesellschaft ist, (ii) 160, die von der Gesellschaft ermächtigt wird, diesen Plan in Bezug auf ihre berechtigten Angestellten zu übernehmen, und (iii) 160, die diesen Plan annimmt. Der Begriff 147Employer148 umfasst jede Einrichtung, in die ein Arbeitgeber zusammengeführt oder konsolidiert werden darf oder auf den alle oder im Wesentlichen alle seine Vermögenswerte übertragen werden können, sofern die überlebende oder Erwerberin als Tochtergesellschaft gemäß § 1202.22 hiervon in Betracht kommen würde Entität bekräftigt diesen Plan nicht bejahend. 2.10 ENTITY Jede Person, Gesellschaft, Partnerschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Vereinigung, Aktiengesellschaft, Vertrauen, Geschäftsvertrauen, uneingetragene Organisation, Regierung oder politische Unterabteilung davon oder eine andere Einrichtung. 2.11 ÜBUNGSDATUM Der letzte Handelstag jeder Optionsfrist an der New Yorker Börse. 2.12 ÜBUNGSPREIS Der Preis pro Aktie der Aktie, der den Teilnehmern am Ausübungstag in Abschnitt 6.3 zuzurechnen ist. 2.13 FÜNF PERCENT STOCKHOLDER. Ein Mitarbeiter, der fünf Prozent (5) 160 oder mehr der gesamten kombinierten Stimmrechte oder Wert aller Klassen von Aktien oder Beteiligungen der Gesellschaft oder eines Mutterunternehmens oder einer Tochtergesellschaft davon besitzt. Bei der Festlegung dieser fünf Prozent (5) 160Test werden Aktien der Aktien oder Beteiligungen, die der Arbeitnehmer unter ausstehenden Optionen erwerben kann, sowie Aktien oder Beteiligungen, die dem Arbeitnehmer nach § 120424 (d) des Kodex zuzurechnen sind, als Bestand gehalten Oder Beteiligungen des Mitarbeiters im Zähler, aber Aktien von Aktien oder Beteiligungen, die unter Optionen ausgegeben werden können, werden nicht in der Summe der ausstehenden Aktien des Nenners gezählt. 2.14 GRANT DATE. Der erste Handelstag jeder Optionsfrist an der New Yorker Börse. 2.15 GRUPPE Eine 147Gruppe, 148 als solche Begriff wird für Zwecke des § 16013 (d) oder 14 (d) des Securities Exchange Act von 1934 in der geänderten Fassung verwendet. 2.16 OPTIONSZEITRAUM. Soweit vom Planverwalter vor dem Beginn eines Optionszeitraums nichts anderes festgelegt ist, sind die Plan146s Optionsperioden aufeinanderfolgende Perioden von drei (3) 160Monden, die am März 1601160Juni1601,160September1601 und Dezember 1601 jedes Jahres beginnen und am Mai16031,160August16031 enden , 160.Januar16030 und Februar16028 (oder Februar16029, wenn ein Schaltjahr) jedes Jahres jedoch vorgesehen ist, dass die erste Optionsperiode unter dem Plan erst mit dem ersten administrativ machbaren Datum beginnt, das vom Planverwalter nach der Zustimmung des Aktionärs festgelegt wurde. In keinem Fall darf eine Optionsperiode unter dem Plan siebenundzwanzig (27) Monate überschreiten. 2.17 TEILNEHMER. Jeder Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer eines Arbeitgebers, der die Voraussetzungen für die Förderfähigkeit gemäß Artikel IV erfüllt hat und der gewählt hat, um an dem Plan teilzunehmen. 2.18 PERSON. Für die Zwecke des § 16013 (d) oder 14 (d) des Wertpapierbörsengesetzes von 1934 in der geänderten Fassung wird ein Satz von 148 Personen verwendet. 2.20 PLAN ADMINISTRATOR. Ein Ausschuss, der sich aus einem oder mehreren Personen zusammensetzt, denen die Behörde vom Verwaltungsrat oder dem Vergütungsausschuss des Verwaltungsrates zur Verwaltung des Plans übertragen wird. Der erste Planverwalter ist der Vergütungsausschuss des Verwaltungsrates. 2.21 STOCK Diese Aktien der Stammaktien der Gesellschaft, die gemäß §1606.1 für die Ausgabe bei Ausübung der nach diesem Plan gewährten Optionen reserviert sind. 2.22 SUBSIDIARY Jede Einrichtung (außer der Gesellschaft), von der 50 oder mehr der Stimmrechte ihrer Beteiligungspapiere oder Beteiligungen direkt oder indirekt von der Gesellschaft gehalten werden. 3.1 STOCKHOLDER ZULASSUNG ERFORDERLICH. Dieser Plan muss von den Aktionären der Gesellschaft innerhalb der Periode, die vor zwölf (12) 160 Monate vor und nach zwölf (12) 160 Monaten nach der Verabschiedung durch den Verwaltungsrat beginnt, genehmigt werden. 3.2 STOCKHOLDER ZULASSUNG FÜR BESTIMMTE ÄNDERUNGEN. Ohne die Zustimmung der Aktionäre der Gesellschaft darf keine Änderung dieses Planes (i) 160 die Anzahl der im Rahmen des Plans reservierten Aktien, außer in Abschnitt 16010.4, erhöhen oder (ii) die Erteilungsgesellschaft oder die verfügbare Aktie zur Verfügung stellen Für den Kauf unter dem Plan. Die Genehmigung durch die Aktionäre muss innerhalb eines (1) 160 Jahre dieser Änderung erfolgen (oder diese Änderung ist nichtig ab initio), die anwendbaren Bestimmungen der Unternehmensbescheinigung über die Gründung und die Satzung der Gesellschaft einzuhalten, das Delaware-Gesetz, das die Methode und den Grad vorschreibt, einzuhalten Der Aktionärsgenehmigung, die für die Erteilung von Gesellschaftsbeständen oder - optionen erforderlich ist, und die Einhaltung anderer anwendbarer Gesetze oder Kotierungsstandards einzuhalten. ZULASSUNG UND TEILNAHME 4.1 BEDINGUNGEN. Eine Einzelperson wird berechtigt, ein Teilnehmer am Beginn des nächsten Datums zu werden, der nach dem Datum, an dem er als berechtigter Angestellter eines Arbeitgebers beschäftigt war, Ungeachtet des hierin enthaltenen Gegenteils ist keine Person, die kein Anspruchsberechtigter ist, eine Möglichkeit, Aktien im Rahmen des Plans zu erwerben, und keine Person, die ein Fünf-Prozent-Aktionär ist, kann an dem Plan teilnehmen. 4.2 ANTRAG AUF TEILNAHME Jeder berechtigte Arbeitnehmer wird eine Zusammenfassung des Planes und eines Anmeldeformulars zur Verfügung gestellt. Wenn der berechtigte Arbeitnehmer beschließt, sich hierzu zu beteiligen, hat er das Formular (oder das Online-Anmeldeverfahren, wie es vom Planverwalter festgelegt wurde) zu vervollständigen und es mit seinem Arbeitgeber (oder dem vom Planverwalter benannten Drittplanverwalter) spätestens am Fünfzehn (15) 160 Tage vor dem nächsten Anfangsdatum oder einem anderen vom Planverwalter festgelegten Datum (147Erwaltungszeitraum148). Die Dauer und der Zeitpunkt der Anmeldungsperioden können vom Plan Administrator von Zeit zu Zeit geändert oder geändert werden. Das ausgefüllte Anmeldeformular muss den Betrag der von dem berechtigten Angestellten zugelassenen Arbeitnehmerbeiträge angeben. Wenn kein neuer Anmeldeformular von einem Teilnehmer vor einer Optionsperiode nach der anfänglichen Optionsperiode eingereicht wird, gilt dieser Teilnehmer als gewählt, um weiterhin mit demselben Beitrag, der zuvor gewählt wurde, teilzunehmen (vorbehaltlich der in Abschnitt 6160 festgelegten Beitragsgrenzen .1 und Abschnitt 615.4). Wenn ein berechtigter Angestellter sich nicht dafür entscheidet, an einer bestimmten Optionsperiode teilzunehmen, kann er sich dafür entscheiden, an einem zukünftigen Anfangsdatum teilzunehmen, solange er weiterhin die Voraussetzungen erfüllt und ein neues Anmeldeformular einreicht (oder ein Online-Anmeldeformular ausfüllt) , Sofern vom Planverwalter zugelassen) bei dem Arbeitgeber (oder Drittverwalter) während des anwendbaren Einschreibungszeitraums die gewünschte Verrechnungsrate festlegt. 4.3 DATUM DER TEILNAHME. Alle berechtigten Angestellten, die sich zur Teilnahme berechtigen, werden in den Plan aufgenommen, der mit dem ersten Lohndatum nach dem Beginn der Einreichung nach dem Einreichung des Anmeldeformulars beginnt. Bei der Teilnahme an Teilnehmern ist der Teilnehmer an die Bedingungen dieses Plans gebunden, einschließlich etwaiger Änderungen. 4.4 AKQUISITION ODER SCHÖPFUNG VON SUBSIDIARY. Soweit nicht anderweitig eine schriftliche Mitteilung des Planverwalters vor einem Beginn des Datums oder (ii) 160 gemäß den Bedingungen eines anwendbaren Zusammenschlusses, eines Vermögenswertes, einer Aktie oder einer anderen ähnlichen Erwerbsvereinbarung vorliegt, wenn ein Unternehmen von der Der Gesellschaft oder eines anderen Arbeitgebers, so dass die erworbene Entität eine Tochtergesellschaft wird oder wenn eine Tochtergesellschaft gegründet wird, wird die Tochtergesellschaft in jedem Fall Arbeitgeber und ihre berechtigten Arbeitnehmer sind berechtigt, an dem Plan teilzunehmen, der am ersten, nachträglich praktikablen Beginn des Datums nach dem Erwerb oder Gründung der Tochtergesellschaft (unter Berücksichtigung solcher Faktoren wie Umwandlung von Abrechnungssystemen, Übernahme von sonstigen Vorsorgeplänen und sonstigen Verwaltungsangelegenheiten) und der Tochtergesellschaft146 die Annahme des Plans. Unbeschadet der vorstehenden Erwägungen kann die Gesellschaft (i) 160 vorsehen, dass die erworbene oder neu geschaffene Tochtergesellschaft kein teilnehmender Arbeitgeber ist oder (ii) jede Bedingung für die Erfüllung der Arbeitnehmer der erworbenen oder neu geschaffenen Tochtergesellschaft, außer in dem Umfang, Bedingung würde nicht mit den geltenden Gesetzen oder Listing Standards entsprechen. 5.1 MITARBEITERBEITRÄGE. Das von jedem Teilnehmer zugelassene Anmeldeformular, das vom Plan Administrator zugelassen ist, genehmigt den Arbeitgeber, von der Teilnehmerausschüttung einen Betrag in jedem Abrechnungszeitraum von mindestens einem Prozent (1) 160 oder mehr als fünfzehn abzurechnen (15) 160 des Teilnehmers146s Basisgeld (einschließlich Überstunden) von Zeit zu Zeit. Ein Teilzahlungsgrundsatz für die Teilnahme an einem qualifizierten Plan gemäß §160401 (k) des Kodex, Gehaltsreduktionsbeiträge zu einem Cafeteria-Plan nach §160125 des Kodex oder Wahlvorträge an einen nicht qualifizierten Abgrenzungspaket. Der Dollarbetrag, der jeden Zahltag abgezogen wird, wird dem Teilnehmerkonto des Teilnehmers 146s gutgeschrieben. Die Teilnehmerbeiträge dürfen sich während der Optionsperiode nicht mehr als am Beginn des Beginns beginnen. Sofern sich der Planverwalter in Bezug auf einen Optionszeitraum nicht anders bestimmt, werden bei einem Teilbeitragsrechnungsgesetz keine Zinsen in Höhe von Zinsen gewährt. Alle Teilnehmer, die von der Gesellschaft im Rahmen des Plans einbehalten werden, sind allgemeine Gesellschaftsvermögen der Gesellschaft und können von der Gesellschaft für jeden Unternehmenszweck verwendet werden. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, solche Teilnehmerbeiträge zu trennen. 5.2 ÄNDERUNG DER BEITRAGSRATE. Eine Änderung ist nicht zulässig, wenn der Teilnehmer einen neuen Anmeldeformular einreicht (oder ein Online-Anmeldeformular, wenn es vom Planverwalter erlaubt ist) mit dem Arbeitgeber (oder Drittanbieter) während des anwendbaren Einschreibungszeitraums, wobei die gewünschte Verrechnungsrate angegeben ist. 5.3 DISKONTINUIERUNG DER BEITRÄGE UND ENTWICKELTE RÜCKNAHME. Abweichend von §1605.2 kann der Teilnehmer den Arbeitgeber jederzeit während eines Optionszeitraums (außer während der fünfzehn (15) 160-Tage-Frist vor dem anwendbaren Ausübungstag oder einer anderen vom Planverwalter festgelegten Zeitspanne benachrichtigen), die dieser Teilnehmer einstellen will Beiträge zum Plan. Diese Bekanntmachung bedarf der Schriftform und der vom Arbeitgeber vorgelegten Formulare. Im Falle einer solchen Bekanntmachung wird der Arbeitgeber aufhören, Abzüge von der Entschädigung des Teilnehmers abzuschließen, sobald dies praktikabel ist, nachdem der Arbeitgeber146 den Eingang der Bekanntmachung erhalten hat, wird der Teilnehmer als gewählt gewählt, um seine vorherigen Beiträge vom Teilnehmerkonto abzutreten Die dem Teilnehmer zugeteilte Option wird aufgehoben. Der Saldo des Teilnehmers des Teilnehmers 146 wird dem Kunden so bald wie möglich nach dem Ende des Optionszeitraums in bar bezahlt. Werden Beiträge auf diese Weise eingestellt und zurückgezogen, so ist es dem Teilnehmer verboten, während dieser Optionsperiode weitere Beiträge zu leisten, und der Teilnehmer wird berechtigt, Beiträge am nächsten Eröffnungstermin wieder aufzunehmen, solange er weiterhin die Voraussetzungen und Akten erfüllt Ein neues Anmeldeformular (oder ein Online-Anmeldeformular, sofern vom Plan Administrator zugelassen) mit dem Arbeitgeber (oder Drittanbieter) während des anwendbaren Einschreibungszeitraums beendet, wobei die gewünschte Verrechnungsrate festgelegt ist. 5.4 EINSCHRÄNKUNGEN AUF BEITRÄGE. Während jeder Optionsperiode dürfen die Gesamtbeiträge eines Teilnehmers an seinem Beitragskonto nicht mehr als fünfzehn Prozent (15) 160 des Teilzahlungsbetrags (einschließlich Überstunden) für den Optionszeitraum betragen. Darüber hinaus darf ein Teilnehmer nicht berechtigt sein, in einem Kalenderjahr mehr als fünfundzwanzigtausend Dollar (25.000,00) an sein Beitragskonto zu leisten. Sollte ein Teilnehmer 146 Gesamtzahlungen entweder überschreiten, so wird der Selbstbehalt dem Teilnehmer nach Ablauf des Optionszeitraums ohne Zinsen zurückgegeben. AUSGABE UND ÜBUNG VON OPTIONEN 6.1 VORBEHALTEN VON AKTIEN. Die Gesellschaft behält zunächst bei der Ausübung der nach diesem Plan gewährten Optionen zwölf Millionen (12.000.000) 160 Aktien der Emission vor. Sollte eine im Rahmen des Plans gewährte Option aus irgendeinem Grund ohne Ausübung gekündigt werden, so wird die im Rahmen dieser Option nicht erworbene Aktie wieder für die Emission im Rahmen des Plans verfügbar sein. Für den Fall, dass Aktien der Aktie für die Zufriedenheit der Quellensteuern gemäß §1606.7 einbehalten werden, werden diese Aktien der Aktie wieder für die Emission im Rahmen des Plans verfügbar sein. 6.2 AUSGABE DER OPTIONEN. Am Stichtagstag gilt jeder Teilnehmer als Option zum Erwerb von Aktien mit der in diesem Artikel VI festgelegten Anzahl von Aktien und Ausübungspreis, vorbehaltlich der in Ziffer 6160.1 und Ziffer 1205.4 vorgesehenen Beitragsgrenzen. Alle diese Optionen werden automatisch am folgenden Ausübungstag ausgeübt, mit Ausnahme von Optionen, die storniert werden, wenn ein Teilnehmer seine Beiträge aufhebt und den Saldo seines Beitragskontos gemäß §1605.3 zurückzieht oder sonst nach den Bestimmungen dieses Plans gekündigt wird. 6.3 BESTIMMUNG DES ÜBUNGSPREISES Soweit vom Planverwalter vor Beginn eines Optionszeitraums nichts anderes bestimmt ist, beträgt der Ausübungspreis der im Rahmen dieses Planes gewährten Optionen für jede Optionsperiode 90% des 90% des Schlusskurses der Aktie am Ausübungstag. In keinem Fall darf der Ausübungspreis der im Rahmen des Plans gewährten Optionen jedoch weniger als achtzig Prozent (80) 160 des Schlussmarktpreises der Aktie am Ausübungstag betragen. 6.4 KAUF VON LAGER. Bei einem Ausübungstag werden alle Optionen automatisch ausgeübt, es sei denn, dass die Optionen eines Teilnehmers, der eine Beschäftigung gemäß Artikel VII beendet hat oder deren Beiträge gemäß §1605.3 eingestellt und zurückgezogen wurden, auslaufen und nicht ausgeübt werden. Der Beitragskonto eines jeden Teilnehmers wird verwendet, um die maximale Anzahl von Aktien (einschließlich Fraktionsaktien) zu erwerben, sofern vom Planverwalter nichts anderes bestimmt ist), der durch die Aufteilung des Ausübungspreises auf den Saldo des Teilnehmers 146s-Konto entsteht. Jedes Geld, das in einem Contribution146s Contribution Account verbleibt, wird in der nächsten Optionsperiode zusammen mit neuen Beiträgen in der nächsten Optionsperiode verwendet, vorausgesetzt jedoch, dass, wenn der Teilnehmer sich nicht für die nächste Optionsperiode registriert, der Restbetrag an die zurückgegeben wird Teilnehmer in bar, ohne Zinsen. 6.5 BEDINGUNGEN DER OPTIONEN. Optionen, die nach diesem Plan gewährt werden, unterliegen einer solchen Änderung oder Änderung, die die Gesellschaft für erforderlich hält, um ein anwendbares Recht oder eine entsprechende Regelung einschließlich etwaiger anwendbarer Verrechnungsverpflichtungen einzuhalten, und enthält die sonstigen Bestimmungen, die die Gesellschaft von Zeit zu Zeit verlangt Notwendig und genehmigen 6.6 EINSCHRÄNKUNGEN AUF OPTIONEN. Die nachstehend erteilten Optionen unterliegen den folgenden Einschränkungen: (a) Dem Teilnehmer kann keine Option gewährt werden, wenn der Teilnehmer unmittelbar nach Erteilung der Option ein Fünf-Prozent-Aktionär wäre. (B) Kein Teilnehmer kann die ihm nach diesem Plan gewährten Optionen abtreten, übertragen oder anderweitig entfremden, ansonsten durch den Willen oder die Gesetze der Abstammung und des Vertriebs, und diese Optionen müssen während der Teilnahme des Teilnehmers 146s nur von ihm ausgeübt werden. 6.7 BEHALTEN VON STEUERN. Bei jedem Ausübungstag ist die Gesellschaft berechtigt und wird ermächtigt, alle anwendbaren Verrechnungsverpflichtungen oder Quellensteuern (147Vereinbarungssteuern148) einschließlich aller föderalen Quellensteuern, wie sie in den Internal Revenue Service Guidelines für den gesetzlich vorgeschriebenen Quellen des Arbeitgebers festgelegt sind, zu erfüllen Gegenüber dem teilnehmer146s Kauf von Stock. The Company may satisfy Withholding Taxes (i)160by withholding cash from the Participant146s Contribution Account or the Participant146s compensation, andor (ii)160by withholding from the Stock otherwise purchased on the Exercise Date that number of shares of Stock (including fractional shares, unless otherwise provided by the Plan Administrator) necessary to satisfy the Withholding Taxes with respect to such Stock based on the Closing Market Price of the Stock as of the Exercise Date. The Plan Administrator shall communicate the manner of such withholding to the Participants prior to the applicable Commencement Date. The Company146s obligation to make any delivery or transfer of Stock shall be conditioned on the Participant146s compliance, to the Company146s satisfaction, with any withholding requirement. 6.8 PRO-RATA REDUCTION OF OPTIONED STOCK . If the total number of shares of Stock to be purchased under options by all Participants on an Exercise Date exceeds the number of shares of Stock remaining authorized for issuance under Section1606.1, a pro-rata allocation of the shares of Stock available for issuance will be made among Participants in proportion to their respective Contribution Account balances on the Exercise Date, and any money remaining in the Contribution Accounts shall be returned to the Participants, without interest. 6.9 STATE SECURITIES LAWS . Notwithstanding anything to the contrary contained herein, the Company shall not be obligated to issue shares of Stock to any Participant if to do so would violate any State (or other applicable) securities law applicable to the sale of Stock to such Participant. In the event that the Company refrains from issuing shares of Stock to any Participant in reliance on this Section, the Company shall return to such Participant the amount in such Participant146s Contribution Account that would otherwise have been applied to the purchase of Stock, without interest. TERMINATION OF PARTICIPATION Any Participant whose employment with an Employer is terminated during the Option Period prior to the Exercise Date for any reason shall cease being a Participant immediately. The balance of that Participant146s Contribution Account shall be paid in cash to such Participant (or, following the Participant146s death, to the Participant146s legal representative) as soon as practical after his termination. The option granted to such Participant shall expire and thereafter be null and void. OWNERSHIP OF STOCK 8.1 ISSUANCE OF STOCK . As soon as practical after the Exercise Date, the Plan Administrator will, in its sole discretion, either credit a share account maintained for the benefit of each Participant, make such other book entry registration, or issue certificates to each Participant for the number of shares of Stock purchased under the Plan by such Participant during an Option Period (less any shares of Stock withheld pursuant to Section1606.7). Such determination by the Plan Administrator shall apply equally to all shares of Stock purchased during the Option Period. 8.2 RESTRICTIONS ON SALE . Shares of Stock purchased pursuant to Article VI of the Plan will be subject to Company146s security trading policies, as may be in place from time to time. In addition, the Plan Administrator may, in its discretion, require as conditions to the Participant146s purchase of shares of Stock under the Plan (i)160such conditions as it may deem necessary to assure that such sale of shares of Stock is in compliance with applicable securities laws and (ii)160a minimum holding period (not to exceed one year) following the purchase of shares of Stock before such shares may be sold or otherwise transferred, provided that such holding period, if any, shall not apply to shares of Stock withheld for the satisfaction of Withholding Taxes in accordance with Section 6.7. 8.3 TRANSFER OF OWNERSHIP . A Participant will have no voting rights, dividend rights or any other interest in shares to be purchased pursuant to Article VI of the Plan until such shares have been issued pursuant to Section 8.1. ADMINISTRATION AND AMENDMENT 9.1 ADMINISTRATION . The Plan Administrator shall (i)160administer the Plan, (ii)160keep records of the Contribution Account balance of each Participant, (iii)160interpret the Plan, (iv)160determine all questions arising as to eligibility to participate, amount of contributions permitted, determination of the Exercise Price, and all other matters of administration, (v)160determine whether to place restrictions on the sale and transfer of Stock and the nature of such restrictions, as provided in Section1608.2, (vi)160adopt such rules or offerings as may be deemed necessary or appropriate to comply with the laws of other countries, allow for the tax-preferred treatment of the options or otherwise provide for the participation by employees who reside outside of the U. S. including determining which employees are eligible to participate in the Plan, (vii)160establish the exchange ratio applicable to amounts withheld in a currency other than U. S. dollars, and (viii)160permit payroll withholding in excess of the amount designated by a Participant in order to adjust for delays or mistakes in the processing of properly completed enrollment forms. The Plan Administrator shall have such duties, powers and discretionary authority as may be necessary to discharge the foregoing duties, and may delegate any or all of the foregoing duties to any individual or individuals (including officers or other employees who are Participants). The Board of Directors or the Compensation Committee of the Board of Directors shall have the right at any time and without notice to remove or replace any individual or committee of individuals serving as Plan Administrator. All determinations by the Plan Administrator shall be conclusive and binding on all persons. Any rules, regulations, or procedures that may be necessary for the proper administration or functioning of this Plan that are not covered in this Plan document shall be promulgated and adopted by the Plan Administrator. 9.2 AMENDMENT . The Board of Directors or the Compensation Committee of the Board of Directors may at any time amend the Plan in any respect, including termination of the Plan, without notice to Participants. If the Plan is terminated, all options outstanding at the time of termination shall become null and void and the balance in each Participant146s Contribution Account shall be paid to that Participant, without interest. Notwithstanding the foregoing, no amendment of the Plan as described in Section1603.2, or as may be required to otherwise comply with any applicable tax or regulatory requirement, shall become effective until and unless such amendment is approved by the stockholders of the Company in accordance with the approval requirements of Section1603.2. 10.1 PLAN TERM . The Plan shall continue in effect for a term of ten (10)160years from the Effective Date unless sooner terminated under Section1609.2 hereof. 10.2 EXPENSES . The Company will pay all expenses of administering this Plan that may arise in connection with the Plan, excluding individual federal, state, city, local or other taxes. 10.3 NO CONTRACT OF EMPLOYMENT . Nothing in this Plan shall be construed to constitute a contract of employment between an Employer and any individual or to be an inducement for the employment of any individual. Nothing contained in this Plan shall be deemed to give any individual the right to be retained in the service of an Employer or to interfere with the right of an Employer to discharge any individual at any time, with or without cause, regardless of the effect which such discharge may have upon him as a Participant of the Plan. 10.4 ADJUSTMENT UPON CHANGES IN STOCK . The aggregate number of shares and class of shares of Stock reserved for purchase under the Plan as provided in Section 6.1, and the calculation of the Exercise Price as provided in Section1606.3, shall be adjusted by the Plan Administrator (subject to direction by the Board of Directors or the Compensation Committee of the Board of Directors) in an equitable and proportionate manner to reflect changes in the capitalization of the Company, including, but not limited to, such changes as result from merger, consolidation, reorganization, recapitalization, stock dividend, dividend in property other than cash, stock split, combination of shares, exchange of shares and change in corporate structure. 10.5 CHANGE IN CONTROL . In the event of a proposed Change in Control of the Company, the Plan Administrator, in its discretion, may terminate the Plan in accordance with Section1609.2 or may shorten the Option Period then in progress by setting a new Exercise Date (the 147New Exercise Date148), which New Exercise Date shall be a date before the date of the proposed Change in Control. If a New Exercise Date is set, the Plan Administrator shall notify each Participant in writing, prior to the New Exercise Date, that the Exercise Date for the Option Period has been changed to the New Exercise Date and that the Participant146s option shall be exercised automatically on the New Exercise Date unless the Participant has discontinued contributions and withdrawn the balance of his or her Contribution Account in accordance with Section1605.3 by a time specified in such notice. 10.6 SECTION 409A . The Plan is intended to be exempt from the application of Section160409A of the Code (147Section 409A148) under the short-term deferral exception and any ambiguities shall be construed and interpreted in accordance with such intent. In furtherance of the foregoing and notwithstanding any provision in the Plan to the contrary, if the Plan Administrator determines that an option granted under the Plan may be subject to Section160409A or that any provision in the Plan would cause an option under the Plan to be subject to Section160409A, the Plan Administrator may amend the terms of the Plan andor of an outstanding option granted under the Plan, or take such other action the Plan Administrator determines is necessary or appropriate, in each case, without the Participant146s consent, to exempt any outstanding option or future option that may be granted under the Plan from or to allow any such options to comply with Section160409A, but only to the extent any such amendments or action by the Plan Administrator would not violate Section160409A. Notwithstanding the foregoing, the Company shall have no liability to a participant or any other party if the option under the Plan that is intended to be exempt from or compliant with Section160409A is not so exempt or compliant or for any action taken by the Plan Administrator with respect thereto. 10.7 EMPLOYER146S RIGHTS . The rights and powers of any Employer shall not be affected in any way by its participation in this Plan, including but not limited to the right or power of any Employer to make adjustments, reclassifications, reorganizations or changes of its capital or business structure or to merge or to consolidate or to dissolve, liquidate or sell, or transfer all or any part of its business or assets. 10.8 LIMIT ON LIABILITY . No liability whatsoever shall attach to or be incurred by any past, present or future stockholders, officers or directors, as such, of the Company or any Employer, under or by reason of any of the terms, conditions or agreements contained in this Plan or implied therefrom, and any and all liabilities of any and all rights and claims against the Company, an Employer, or any stockholder, officer or director as such, whether arising at common law or in equity or created by statute or constitution or otherwise, pertaining to this Plan, are hereby expressly waived and released by every Participant as a part of the consideration for any benefits under this Plan provided, however, no waiver shall occur, solely by reason of this Section16010.8, of any right which is not susceptible to advance waiver under applicable law. 10.9 GENDER AND NUMBER . For the purposes of the Plan, unless the contrary is clearly indicated, the use of the masculine gender shall include the feminine, and the singular number shall include the plural and vice versa. 10.10 GOVERNING LAW . The validity, construction, interpretation, administration and effect of this Plan, and any rules or regulations promulgated hereunder, including all rights or privileges of any Participants hereunder, shall be governed exclusively by and in accordance with the laws of the State of Delaware . 10.11 HEADINGS . Any headings or subheadings in this Plan are inserted for convenience of reference only and are to be ignored in the construction of any provisions hereof. 10.12 SEVERABILITY . If any provision of this Plan is held by a court to be unenforceable or is deemed invalid for any reason, then such provision shall be deemed inapplicable and omitted, but all other provisions of this Plan shall be deemed valid and enforceable to the full extent possible under applicable law. Law Insider Join Law Insider

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